Entsprechend dem Art. 2 des Regierungsbeschlusses Nr. 802/1999, einschließlich nachträgliche Ergänzungen und Abänderungen sind ausschließlich die zugelassenen Betreiber und deren zuständige Vertreter, natürliche oder juristische Personen dazu befugt, Eintragungen im Archiv vorzunehmen. Das Justizministerium–als zuständige Aufsichtsbehörde Im Fachbereich– befugt die Betreiber/Vertreter dazu, um die Eintragungstätigkeit der Mobiliarhypothekenbescheinigung und/oder der Treuhandverträge im elektronischen Archiv vornehmen zu können. Die Amtliche Zulassung erfolgt unter Beachtung der Anweisungen des Justizministers Nr. 3128/C/2003 hinsichtlich der Zulassungsmerkmale für Archivbearbeiter.
Das AEGRM.ro-Team
Das Elektronische Archiv der Mobiliarsicherheiten

